Schnell einfach günstig in 3 Schritten

1. Berechnung :
Kommen Sie zu uns, oder rufen uns an - wir zeigen Ihnen aus unserer näheren Umgebung Steuerberater oder Lohnsteuervereine auf, die zunächst Ihre Erstattungsansprüche berechnen müssten.

2. Bearbeitung :
Mit der Berechnungs- bzw. Erstattungsbescheinigung kommen Sie zu einer unserer Filialen.

3. Auszahlung :
Wir zahlen Ihnen 85% Ihrer errechneten Erstattungsansprüche unmittelbar BAR aus. Sie warten nicht wochenlang auf Ihr Geld vom Finanzamt.

Vorgehensweise - Lohnsteuervorfinanzierung

Die Finanzvermittlung Calisir vermittelt die Vorfinanzierung und die damit verbundene Barauszahlung von bereits errechneten Lohn- und Einkommensteuererwartungen vom Finanzamt, welche zuvor von bei uns anerkannten und registrierten Steuerberatern oder Lohnsteuerhilfevereinen ermittelt wurden.

Es werden dabei max. 85 % der errechneten Erstattungsansprüche durch Eröffnung eines sog. befristeten Finanzierungskontos bei der „TEBA Kreditbank“ bar zur Auszahlung gebracht.

Die Auszahlung der Erstattungserwartung vom Finanzamt erfolgt somit nach entsprechender Bearbeitungszeit auf Ihr Finanzierungskonto (Bearbeitungszeiten der Finanzämter sind sehr unterschiedlich und können u. U. bis zu 6 Monaten oder mehr dauern).

Etwaige Mehrbeträge, welche das Finanzamt auf das Finanzierungskonto des Antragstellers nach Bearbeitung des Steuerantrages überweist, werden ebenfalls taggenau abgerechnet und mittels Verrechnungsscheck an die Postanschrift des Kontoinhabers zugesandt.

Es geht also nichts verloren!

Das eventuelle Restguthaben in Form eines Verrechnungsschecks kann dann jederzeit in einer unserer Filialen gerne kostenlos eingelöst werden!

Unter folgenden Umständen dürfen allerdings keine Finanzierungen beantragt werden:

  •     Personen, die einen privaten Insolvenzantrag gestellt haben
  •     Selbständige, Gewerbetreibende und Freiberufler
  •     Personen, die ihre Lohn- und Einkommensteuererstattungsansprüche bereits an Dritte abgetreten oder verpfändet haben
  •     Personen, bei denen Unterhaltspfändungen z.B. durch Ehefrau oder Kinder vorliegen
  •     Personen, die Steuerrückstände beim Finanzamt haben

Folgende Unterlagen unbedingt mitbringen

Damit wir Ihren Antrag bearbeiten können, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  •     Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
  •     Krankenversichertenkarte der Krankenkasse
  •     Lückenloser Verlauf des Beschäftigungsjahres (elektronische Lohnsteuerbescheinigung(en), falls vorhanden Leistungsnachweise: Arbeitsamt, Krankenkasse)
  •     Bescheinigung über die Erstattungsansprüche nach erfolgter Berechnung durch einen von uns anerkannten Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater
  •     Es dürfen die Steuererstattungsansprüche der letzten 4 Jahre vorfinanziert werden
  •     Verheiratete bitte unbedingt gemeinsam kommen

Bei uns erfolgt keine Steuerberatung

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